30. APRIL 2020 - Königlicher Erlass über einen korrekten und zeitnahen Informationsfluss über die COVID-19-Patientenzahlen, die Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern und die Bestände an persönlicher Schutzausrüstung - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 30. April 2020 über einen korrekten und zeitnahen Informationsfluss über die COVID-19-Patientenzahlen, die Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern und die Bestände an persönlicher Schutzausrüstung.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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30. APRIL 2020 - Königlicher Erlass über einen korrekten und zeitnahen Informationsfluss über die COVID-19-Patientenzahlen, die Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern und die Bestände an persönlicher Schutzausrüstung

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

der Entwurf eines Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät vorzulegen, bezweckt, die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der außergewöhnlichen Krise zu ergreifen, mit der unser Land derzeit konfrontiert ist, nämlich der COVID-19-Pandemie. Diese Krise bringt besondere und schwerwiegende Probleme mit sich, vor allem im Hinblick auf die Volksgesundheit.

Am 12. März hat das Nationale Krisenzentrum die föderale Phase der Noteinsatzplanung ausgelöst. Anschließend hat die Risk Management Group (nachstehend RMG) am 13. März beschlossen, dass die aktive Phase der Krankenhausnoteinsatzpläne ab dem 14. März ausgelöst werden muss.

Während der aktiven Phase muss der Generaldirektor (oder sein Stellvertreter) jedes Krankenhauses dem Incident Crisis Management System (nachstehend ICMS) die Behandlungskapazitäten seines Krankenhauses melden. Nur allgemeine Krankenhäuser mit einer Funktion für spezialisierte Notfallpflege und/oder einer Intensivpflegeeinheit werden in das ICMS aufgenommen.

Darüber hinaus sammelt Sciensano über das Web-Tool "Epistat" epidemiologische Daten zu Infektionskrankheiten. Seit Beginn der COVID-19-Krise in Belgien liegt der Schwerpunkt auf den COVID-19-Patientendaten, wobei die Häufigkeit erheblich zugenommen hat.

Seit dem 18. März ist jedes allgemeine Krankenhaus (also einschließlich der Universitätskrankenhäuser) aufgefordert, jeden Tag vor 11.00 Uhr eine bestimmte Anzahl Daten zu übermitteln. Dabei handelt es sich einerseits um Daten zu den Patientenzahlen (wie Anzahl Patienten im Krankenhaus, Anzahl Patienten in einer Intensivpflegeeinheit, Anzahl Patienten, die beatmet werden müssen, usw.) und andererseits um Daten zu den Behandlungskapazitäten (Anzahl freier Betten im Krankenhaus, Anzahl freier Plätze in den Intensivpflegeeinheiten, Anzahl verfügbarer Beatmungsgeräte usw.).

Da das betreffende Virus hoch ansteckend ist, muss das Pflegepersonal in den Krankenhäusern strenge Hygieneschutzmaßnahmen befolgen...

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