3 SEPTEMBER 2017. - Wet tot wijziging van de wet van 22 april 1999 betreffende de boekhoudkundige en fiscale beroepen. - Duitse vertaling van uittreksels

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1, 21, 23, 26 en 30 van de wet van 3 september 2017 tot wijziging van de wet van 22 april 1999 betreffende de boekhoudkundige en fiscale beroepen (Belgisch Staatsblad van 11 september 2017).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

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  1. SEPTEMBER 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 22. April 1999

    über die Berufe im Buchführungs- und Steuerwesen

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 22. April 1999 über die Berufe im Buchführungs- und Steuerwesen

    (...)

    Art. 21 - Artikel 45/1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 25. Februar 2013 (I) und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 10. April 2014, wird wie folgt abgeändert:

  2. Ein § 5/1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

    § 5/1 - Der Nationalrat kann Richtlinien in Ausführung oder zur Verdeutlichung der Gesetzes- und/oder Verordnungsbestimmungen in Bezug auf die Berufspflichten, das Praktikum, die praktische Eignungsprüfung, den Beruf oder das Berufsinstitut erlassen. Mit den Richtlinien sollen praktische Regeln bestimmt werden.

    Das Berufsinstitut bringt den Mitgliedern alle Richtlinien rechtzeitig und angemessen zur Kenntnis und veröffentlicht diese Richtlinien auf der Website des Berufsinstituts.

  3. Paragraph 8 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:

    "Die Zuständigkeit der ausführenden Kammern wird durch die Sprache bestimmt, die vom Betreffenden, der eine natürliche Person ist, bei seinem Eintragungsantrag gewählt wird. Die gewählte Sprache kann nicht geändert werden. Personen aus dem deutschen Sprachgebiet wählen in ihrem Eintragungsantrag die Sprachrolle, der sie angehören möchten."

  4. In § 9 werden die Sätze "Diese Kammern üben ebenfalls die in § 7 vorgesehenen Aufträge aus, wenn sie sich auf das deutsche Sprachgebiet beziehen. In den Regeln über die Arbeitsweise der vereinigten ausführenden Kammern ist eine Vertretung dieses Sprachgebiets vorgesehen." aufgehoben.

  5. In § 12 wird der Satz "Widersprüche gegen Beschlüsse, die von den vereinigten ausführenden Kammern in Anwendung von § 9 gefasst werden, fallen in den...

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