3. OKTOBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 4. April 2019 zur Teilausführung im Bereich der Kreislaufwirtschaft des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio

Der Minister für Wirtschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio, Artikel 1 § 3 Ziffern 1, 3 und 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 6 § 1 Absatz 3 und § 2 Absätze 1 und 2 Ziffern 1 und 2, Artikel 7 § 1 Absatz 1 und § 2 Absätze 1 und 3 Ziffern 1 und 2, Artikel 9 § 1 Absatz 1 und § 2, Artikel 10 § 2 Absätze 1 und 2 und § 3 Absatz 1, Artikel 11, Artikel 12, Artikel 14 Absatz 1 Ziffern 1, 2, 3, 5 und 6 und Absatz 2, Artikel 37 und Artikel 38 Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio, Artikel 5, 6 und 20;

Aufgrund des Berichts vom 12. Dezember 2018, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 4. April 2019 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 4. April 2019 zur Teilausführung im Bereich der Kreislaufwirtschaft des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio;

Aufgrund der am 24. Juni 2022 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 6. Juli 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 31. August 2022 in...

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