3. OKTOBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 3. Oktober 2021 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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  1. OKTOBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige;

    Aufgrund der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben;

    Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

    Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern, der Artikel 12 Absatz 3, 17 § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 3, 18 § 1 Absatz 2, 42 § 4 Absatz 1, 42quinquies § 6 Absatz 2, 47/5 § 7, 61/27-5 § 2 Absatz 2 Nr. 1, 61/37 § 2 Absatz 2 Nr. 1, 61/47 § 1 Absatz 2 Nr. 1;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Juni 2020;

    Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 9. September 2020;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.898/2/V des Staatsrates vom 30. August 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat,

    Auf Vorschlag der Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung und des Staatssekretärs für Asyl und Migration

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    Artikel 1 - Artikel 31 des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von...

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