3. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. November 2016 über die Bekämpfung der infektiösen bovinen Rhinotracheitis - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. November 2016 über die Bekämpfung der infektiösen bovinen Rhinotracheitis.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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  1. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. November 2016

    über die Bekämpfung der infektiösen bovinen Rhinotracheitis

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

    Aufgrund des Gesetzes vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit, des Artikels 4, des Artikels 8 Absatz 1 Nr. 1, des Artikels 9 Nr. 3 und des Artikels 15 Nr. 1, abgeändert durch das Gesetz vom 1. März 2007;

    Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1998 über die Schaffung eines Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, des Artikels 4 Nr. 1;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. November 2016 über die Bekämpfung der infektiösen bovinen Rhinotracheitis;

    Aufgrund der Stellungnahme des Rates des Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse vom 22. Mai 2018;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Juli 2018;

    Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 5. Juli 2018;

    Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 5. November 2018;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.024/3 des Staatsrates vom 24. Januar 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    Artikel 1 - Artikel 3 § 2 des Königlichen Erlasses vom 25. November 2016 über die Bekämpfung der infektiösen bovinen Rhinotracheitis, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 28. März 2018 und 27. April 2018, wird wie folgt abgeändert:

    i) Nummer 14 wird wie folgt ersetzt:

    14. Mastbetrieb: Betrieb, der kein Kälbermastbetrieb ist, in dem ausschließlich Rinder gemästet werden, die den Bestand entweder als Schlachtrind verlassen oder unmittelbar in einen anderen Mast- oder Kälbermastbetrieb verbracht werden, und in dem das Verhältnis zwischen der Anzahl Geburten...

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