3. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Oktober 2017 über die Beförderung von Gefahrgütern der Klasse 7, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/217 der Kommission vom 31. Januar 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland durch Anpassung des Anhangs I Abschnitt I.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und zur Ausführung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/936 vom 29. Juni 2018 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 3. Juli 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Oktober 2017 über die Beförderung von Gefahrgütern der Klasse 7, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/217 der Kommission vom 31. Januar 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland durch Anpassung des Anhangs I Abschnitt I.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und zur Ausführung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/936 vom 29. Juni 2018 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
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JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Oktober 2017 über die Beförderung von Gefahrgütern der Klasse 7, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/217 der Kommission vom 31. Januar 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland durch Anpassung des Anhangs I Abschnitt I.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und zur Ausführung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/936 vom 29. Juni 2018 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen
BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire,
ich habe die Ehre, Eurer Majestät einen Königlichen Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Oktober 2017 über die Beförderung von Gefahrgütern der Klasse 7 (nachstehend mit "KE Beförderung" abgekürzt), zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/217 der Kommission vom 31. Januar 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland durch Anpassung des Anhangs I Abschnitt I.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (nachstehend mit "Richtlinie 2018/217/EU" abgekürzt) und zur Ausführung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/936 vom 29. Juni 2018 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen (nachstehend mit "Durchführungsbeschluss 2018/936/EU" abgekürzt) zur Unterschrift vorzulegen.
Der Staatsrat hat am 1. April 2019 auf der Grundlage von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten Nr. 65.607/4 abgegeben.
Der Text des Erlasses ist auf der Grundlage der Bemerkungen des Staatsrats angepasst worden.
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Einleitung
Vorliegender Königlicher Erlass setzt, was die Beförderung von Gefahrgütern der Klasse 7 betrifft, die Richtlinie...
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