3. FEBRUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003 über die Betriebsregeln für die Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse III zugelassen ist - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 3. Februar 2011 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003 über die Betriebsregeln für die Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse III zugelassen ist.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

3. FEBRUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003

über die Betriebsregeln für die Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse III zugelassen ist

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, des Artikels 43.4;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003 über die Betriebsregeln für die Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse III zugelassen ist;

Aufgrund der Mitteilung 2009/281/B an die Europäische Kommission vom 18. Mai 2009 in Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft;

Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 7. Januar 2009;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 46/959/2 des Staatsrates vom 22. Juli 2009, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 01/2010 des Sektoriellen Ausschusses des Nationalregisters vom 24. März 2010;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der Finanzen, Unserer Ministerin der Volksgesundheit, Unseres Ministers der Öffentlichen Unternehmen, Unseres Ministers für Unternehmung, Unserer Ministerin des Innern und Unseres dem Minister der Justiz beigeordneten Staatssekretärs

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003 über die Betriebsregeln für die Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse III zugelassen ist, wird...

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