3. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1996 zur Regelung der Kennzeichnung von Materialien für Schuherzeugnisse zum Verkauf an den Verbraucher - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2018 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1996 zur Regelung der Kennzeichnung von Materialien für Schuherzeugnisse zum Verkauf an den Verbraucher.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

  1. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1996 zur Regelung der Kennzeichnung von Materialien für Schuherzeugnisse zum Verkauf an den Verbraucher

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.9, eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2013 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 13. Dezember 2017;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1996 zur Regelung der Kennzeichnung von Materialien für Schuherzeugnisse zum Verkauf an den Verbraucher;

Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB vom 21. November 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Verbraucherrates vom 7. Dezember 2017;

Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen, der am 7. September 2018 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der...

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