29. SEPTEMBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Steinkohlebergwerke von Andenne (Nr. 091)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts - einschließlich seiner Pläne und Anhänge - vom 23. Mai 2022 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken der Abteilung Umwelt und Wasser des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession von Andenne aufgrund folgender Rechtsakte gebildet wurde:

- Königlicher Erlass vom 30. Dezember 1849, mit dem den Herren Ch. Behr, Léopold Fossoul, J.B. Lagasse, Ch. Nandrin und Frau Sophie Nandrin, Ehefrau Jadot, die Konzession für die Steinkohlebergwerke von Andenne auf einer Fläche von 177 ha 92 a 43 ca auf dem Gebiet der Gemeinde Andenne erteilt wird;

- Königlicher Erlass vom 15. Mai 1857, mit dem eine Erweiterung der Konzession von Andenne um 39 ha 43 a 81 ca gewährt wird;

In der Erwägung, dass die letzten bekannten Eigentümer die Erben der "Société Anonyme des charbonnages de Gives et de Ben Réunis" in Gives sind, die von 1899 bis 1922 durch aufeinanderfolgende Urkunden gegründet wurde;

In der Erwägung, dass die Konzession von Andenne wie auf dem als Anhang beigefügten Plan abgegrenzt ist; dass sie sich über 217 ha 36 a 24 ca auf dem Gebiet der Gemeinde Andenne und der ehemaligen Gemeinde Seilles erstreckt;

In der Erwägung, dass die Konzession von Andenne sich an folgenden Orten befindet:

- südlich der Konzession von Seilles (Nr. 093, verfallene Steinkohlekonzession);

- südöstlich der Konzession Chant d'Oiseaux (bestehende, nicht angrenzende Eisenkonzession Nr. 134);

- südwestlich der Konzession Couthuin (bestehende, nicht angrenzende Steinkohlekonzession Nr. 163);

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