29. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Benennung der Mitglieder des Direktionsausschusses und des erweiterten Direktionsausschusses der in Artikel 1 des Dekrets vom 19. Oktober 2022 über regionale Gesellschaften für Wirtschaftsentwicklung und über spezialisierte Gesellschaften genannten Gesellschaft

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 19. Oktober 2022 über regionale Gesellschaften für Wirtschaftsentwicklung und über spezialisierte Gesellschaften, Artikel 1, 15 und 29;

Aufgrund der Satzungen der in Artikel 1 des Dekrets vom 19. Oktober 2022 genannten Gesellschaft, Artikel 19 und 29;

Aufgrund der Mitteilung an die Wallonische Regierung vom 18. Mai 2022 mit dem Aktenzeichen "GW XI/2022/18.05/Doc. 5143/WB", aus der hervorgeht, dass die Mitglieder des Direktionsausschusses unter den Mitgliedern der Direktionsausschüsse der drei Instrumente auf der Grundlage der Komplementarität ihrer Profile sowie ihrer Kompetenzen und Qualitäten für die Besetzung der vorgesehenen Funktion benannt werden;

Aufgrund der Tatsache, dass die genannte Mitteilung auch vorsieht, dass die Kriterien Kompetenz, Führungsstärke, strategische Vision und Management die Ernennung des Vorsitzenden bestimmen, der für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird, die maximal zweimal auf Beschluss der Wallonischen Regierung erneuert werden kann;

In der Erwägung, dass der fünfköpfige Lenkungsausschuss von der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 18. Mai 2022 auf der Grundlage der in Anhang III der genannten Mitteilung aufgeführten individuellen Begründungen eingesetzt wurde;

In Erwägung, dass sich der Lenkungsausschuss wie folgt zusammensetzt:

• Herr Jean-Pierre Di Bartolomeo;

• Herr Olivier Bouchat;

• Herr Sébastien Durieux;

• Frau Laurence Glautier;

• Herr Olivier Vanderijst.

In der Erwägung, dass Herr Olivier Vanderijst in der Sitzung vom 22. Juni 2022 zum Vorsitzenden des Lenkungsausschusses ernannt wurde;

In der Erwägung, dass es der Regierung obliegt, die ersten Mitglieder des Lenkungsausschusses und seiner Erweiterung zu benennen;

In der Erwägung, dass der Lenkungsausschuss seit seiner Einsetzung an der Einrichtung und der täglichen Verwaltung der verschiedenen Projekte gearbeitet hat, die für die Konkretisierung der Fusion wesentlich sind;

In der Erwägung, dass der Lenkungsausschuss nach sechs Monaten methodischer und intensiver Arbeit seine Ziele sowohl in Bezug auf die rechtlichen und verordnungsrechtlichen als auch auf die operativen Aspekte vollständig erfüllt hat;

In der Erwägung, dass sich die von der Regierung getroffene Auswahl hinsichtlich der Zusammensetzung des Ausschusses, die auf der Komplementarität der Profile und ihrer Übereinstimmung mit den strategischen Leitlinien der Fusion beruht, als zweckmäßig erwiesen hat;

In der Erwägung...

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