29. OKTOBER 2021 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Januar 2021 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 10.6.1 § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 26. April 2021, und Artikel 10.6.6 § 1, eingefügt durch das Dekret vom 29. Oktober 2021;

Aufgrund des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 21. Januar 2021 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19);

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass auf dem Konzertierungsausschusses vom 17. September 2021 beschlossen wurde, dass hinsichtlich der Präventionsmaßnahmen nur noch ein föderaler Sockel bestehen bleiben solle; dass die föderalen Präventionsmaßnahmen seit dem 1. Oktober 2021 zurückgeschraubt werden; dass die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets zum 1. Oktober 2021 die Verwendung des COVID Safe Tickets für Massenveranstaltungen sowie eine Maskenpflicht in gewissen Sektoren eingeführt haben; dass diese Maßnahmen am 1. November 2021 auslaufen; dass die epidemiologische Situation auf dem deutschen Sprachgebiet weiterhin besorgniserregend ist; dass das Ergreifen von Maßnahmen, die über den föderalen Sockel hinausgehen, zum Schutz der Volksgesundheit, zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens und zur Wiederaufnahme des sozialen Lebens unter sicheren Bedingungen dringend erforderlich ist; dass die Delta-Variante auf dem deutschen Sprachgebiet dominiert (fast 100 % der Infektionen) und dass diese Variante ansteckender ist als die Alpha- und andere Varianten; dass sich das Virus infolgedessen noch schneller in der Bevölkerung verbreitet; dass die dekretale Rechtsgrundlage für das Ergreifen solcher Maßnahmen am 29. Oktober 2021 verabschiedet und in Kraft getreten ist; dass es aus diesen Gründen auch dringend notwendig ist, die Test- und Quarantänevorschriften der epidemiologischen Situation anzupassen;

In der Erwägung, dass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses aus vorstehenden Gründen keinen Aufschub mehr duldet;

In der Erwägung, dass keine epidemische Notsituation gemäß Artikel 3 § 1 des Gesetzes vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation ausgerufen wurde;

In Erwägung der Konsultierung des Föderalstaats zu den in diesem Erlass enthaltenen Maßnahmen am 26. Oktober 2021;

In Erwägung der Konsultierung der Wallonischen Region zu den in diesem Erlass enthaltenen Maßnahmen am 26. Oktober 2021;

In Erwägung der Bewertung der RAG vom 15. Oktober 2021, in Anwendung von Artikel 10.6.7 Absatz 1 Nummer 2 des Dekrets vom 1. Juni 2004 und in Anwendung von Artikel 13bis des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. Juli 2021;

In der Erwägung, dass der siebentätige Inzidenzwert an Neuinfektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) auf dem gesamten deutschen Sprachgebiet 619 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beträgt; dass der vierzehntägige Inzidenzwert an Neuinfektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) auf dem gesamten deutschen Sprachgebiet 897 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beträgt;

In der Erwägung, dass der vierzehntägige Inzidenzwert belgienweit bei 529...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT