29. MARZ 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung, Artikel 9 Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 21. März 2022;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 22. März 2022;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die plötzliche und bedeutende Erhöhung der Energiepreise sich unmittelbar auf die Betreuungskosten der konventionierten Tagesmütter/-väter auswirkt; dass die konventionierten Tagesmütter/-väter zur Deckung dieser Kosten ab dem 1. April 2022 eine Erhöhung der Tagesentschädigung erhalten sollen; dass der Tagesmütterdienst vor dem 1. April 2022 über eine entsprechende rechtliche Grundlage verfügen muss, um die erhöhten Tagesentschädigungen auszuzahlen, sodass das Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet;

Auf Vorschlag des für die Kinderbetreuung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 135 § 1 Absatz 1 des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom 10...

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