29. MÄRZ 2017 - Ministerieller Erlass über die Bildung der nahen und entfernten Präventivzonen der Bauwerke zur Grundwasserentnahme genannt 'Ancien puits de Bruyère' und 'Nouveau puits de Bruyères 2004' gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes

Der Minister für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Transportwesen und Tierschutz,

Aufgrund des Wassergesetzbuches, insbesondere der Artikel D.172 à D.174, R.155 § 1, R.156 § 1, R.157, R.161 § 2, R.162 und R.165 bis R.167;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Region und der "Société publique de gestion de l'eau" ("S.P.G.E.") - (Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung) abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags vom 30. Juni 2011;

Aufgrund des am 27/06/2001 zwischen dem Betreiber der Wasserentnahmen, d.h. der Gemeinde Weismes und der "S.P.G.E." unterzeichneten Dienstleistungsvertrags für den Schutz des zu Trinkwasser aufbereitbaren Wassers;

Aufgrund des bei der Post aufgegebenen Einschreibens vom 21/11/2016 des Generalinspektors der Abteilung Umwelt und Wasser der Operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, durch das der Gemeinde Weismes der Eingang der vollständigen Akte bestätigt wird;

Aufgrund des vom Betreiber vorgeschlagenen Aktionsprogramms, das am 29/04/2015 von der S.P.G.E. gebilligt wurde;

Aufgrund der ministeriellen Depesche vom 21/11/2016, in der dem Gemeindekollegium der Gemeinde Weismes das Projekt zur Abgrenzung der nahen und entfernten Präventivzonen der Bauwerke zur Grundwasserentnahme von zu Trinkwasser aufbereitbarem Wasser, genannt "Ancien puits de Bruyères" und "Nouveau puits de Bruyères 2004", und gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes, zwecks der Eröffnung der erforderlichen öffentlichen Untersuchung übermittelt wird;

Aufgrund des Protokolls der Abschlusssitzung der öffentlichen Untersuchung, die zwischen dem 05/12/2016 und dem 18/01/2017 auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes stattgefunden hat, aus dem hervorgeht, dass dem Antrag keine Einwände oder Bemerkungen entgegenstehen;

Aufgrund des am 28/02/2017 abgegebenen, begründeten Gutachtens des Gemeindekollegiums von Weismes;

In der Erwägung, dass das Projekt zur Abgrenzung der Präventivzonen Entnahmen eines freien Grundwassers betrifft,

Beschließt :

Artikel 1 - Die nahe Präventivzone und die entfernte Präventivzone zum Schutz der nachstehend angeführten Bauwerke zur Entnahme von zu Trinkwasser aufbereitbarem Grundwasser werden innerhalb der in Artikel 2 des vorliegenden Erlasses festgesetzen Grenzen festgelegt.

Gemeinde Name des Bauwerks Bauwerkcode katastrierte oder ehemals katastrierte ParzelleWeismes Ancien puits de Bruyères 50/6/3/005 Gem. 1 Flur B Nr. 199gWeismes Nouveau puits de Bruyères...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT