29. MÄRZ 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Kosten der Anwendung der Sozialtarife durch die Elektrizitätsunternehmen und der Interventionsregeln im Hinblick auf ihre Übernahme - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 29. März 2012 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Kosten der Anwendung der Sozialtarife durch die Elektrizitätsunternehmen und der Interventionsregeln im Hinblick auf ihre Übernahme.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

29. MÄRZ 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Kosten der Anwendung der Sozialtarife durch die Elektrizitätsunternehmen und der Interventionsregeln im Hinblick auf ihre Übernahme

ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;

Aufgrund des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes, des Artikels 21ter § 3, eingefügt durch das Gesetz vom 20. Juli 2005 und abgeändert durch das Gesetz vom 8. Januar 2012;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Januar 2004 zur Festlegung der Modalitäten des Ausgleichs der tatsächlichen Nettokosten, die aus der Anwendung der sozialen Höchstpreise auf dem Elektrizitätsmarkt hervorgehen, und der Interventionsregeln im Hinblick auf deren Übernahme;

Aufgrund des Vorschlags der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission vom 6. Dezember 2010;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 49.711/3 des Staatsrates vom 21. Juni 2011, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund des neuen Vorschlags der CREG vom 23. März 2012, der durch Schreiben des Ministers der Wirtschaft und des Staatssekretärs für Energie vom 21. März 2012 beantragt worden ist;

Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Notwendigkeit, die Inflation, die auf die gestiegenen Gas- und Strompreise zurückzuführen ist, unverzüglich zu bekämpfen; es gibt tatsächlich verschiedene Anzeichen - die unter anderem durch Studien der CREG, der Nationalbank und der Preisbeobachtungsstelle bestätigt werden -, dass die Energiepreise in unserem Land stärker steigen als in den Nachbarländern; diese höhere Inflation bringt sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen Nachteile mit sich, da sie die Kaufkraft verringert und eine negative Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes im Vergleich zu diesen Nachbarländern hat; einer der Faktoren, der zu hohen Energiepreisen beiträgt, ist das System der Erstattung der Sozialtarife; der Sozialtarif setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Energie und den Verteilernetztarifen; in beiden Fällen ist der Sozialtarif der Preis des günstigsten Angebots in Belgien; auf der Grundlage des derzeit geltenden Königlichen Erlasses wird die Differenz zwischen diesen Preisen und dem "normalen Angebot" vollständig erstattet; ungerechtfertigter Weise ist diese Erstattung derzeit höher für Versorger, deren Energie teurer ist, und somit werden durch diese Erstattung weniger wettbewerbsfähige Versorger begünstigt; aus diesem Grund muss das System dringend angepasst werden, so dass die derzeitige disproportionale Erstattung durch ein proportionales System ersetzt wird;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. März 2012;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 29. März 2012;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.143/3 des Staatsrates vom 27. März 2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Wirtschaft, der Verbraucher und der Nordsee, der Vizepremierministerin und Ministerin des Innern und der Chancengleichheit und des Staatssekretärs für Energie

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu verstehen unter:

1. "Gesetz": das Gesetz vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes,

2. "Ministeriellem Erlass vom 30. März 2007": der Ministerielle Erlass vom 30. März 2007 zur Festlegung sozialer Höchstpreise für die Lieferung von Elektrizität an geschützte Haushaltskunden mit moderaten Einkünften oder in prekärer Lage,

3. "Königlichem Erlass vom 28. Juni 2009": der Königliche Erlass vom 28. Juni 2009 über die automatische Anwendung von Höchstpreisen für die Elektrizitäts- und Erdgasversorgung bei geschützten Haushaltskunden mit moderaten Einkünften oder in prekärer Lage,

4. "geschützten Haushaltskunden": Elektrizitätsendkunden, die die Bedingungen für die Gewährung der Sozialtarife erfüllen, die in Artikel 4 des Programmgesetzes vom 27. April 2007 und im Ministeriellen Erlass vom 30. März 2007 festgelegt sind; die Liste der Kategorien dieser Kunden befindet sich in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass,

5. "Sozialtarif": in Artikel 20 § 2 Absatz 1 des Gesetzes erwähnter Höchstpreis, den die Kommission gemäß Artikel 8 des Ministeriellen Erlasses vom 30. März 2007 berechnet,

6. "Fonds": in Artikel 21ter Absatz 1 Nr. 5 des Gesetzes erwähnter Fonds zugunsten geschützter Haushaltskunden, der der Finanzierung der Kosten dient, die aus der Anwendung von Sozialtarifen für die Lieferung von Elektrizität an geschützte Haushaltskunden hervorgehen,

7. "Referenzpreis": in Anwendung von Artikel 3 bestimmter Preis,

8. "Endabrechnung": Rechnung, die das Elektrizitätsunternehmen an den Kunden richtet und die die Differenz zwischen der Summe der Anzahlungsrechnungen und dem Betrag, der aus der letzten Verbrauchsablesung...

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