29. MAI 2015 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 19. März 2013 über die Belgische Entwicklungszusammenarbeit - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 29. Mai 2015 zur Abänderung des Gesetzes vom 19. März 2013 über die Belgische Entwicklungszusammenarbeit.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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29. MAI 2015 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 19. März 2013 über die Belgische Entwicklungszusammenarbeit

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Auf Vorschlag des Ministers der Entwicklungszusammenarbeit

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 37/2 des Gesetzes vom 19. März 2013 über die Belgische Entwicklungszusammenarbeit, eingefügt durch das Gesetz vom 9. Januar 2014, wird wie folgt abgeändert:

1. Paragraph 4 wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Wenn Organisationen, die den in Absatz 1 erwähnten Antrag eingereicht haben, es für erforderlich erachten, haben sie die Möglichkeit, diesen Antrag während eines Monats ab Inkrafttreten des Gesetzes vom 29. Mai 2015 zur Abänderung des Gesetzes vom 19. März 2013 über die Belgische Entwicklungszusammenarbeit zu vervollständigen.

Die Zulassung oder der Status, die/der in Artikel 26 erwähnt ist, wird frühestens mit 1. Januar 2017 wirksam.

2. Paragraph 7 wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Organisationen, die...

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