29. JULI 2016 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die Berechtigten der monatlichen Pauschalentschädigung für tatsächliche Ermittlungskosten betrifft - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 29. Juli 2016 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die Berechtigten der monatlichen Pauschalentschädigung für tatsächliche Ermittlungskosten betrifft.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

29. JULI 2016 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, was die Berechtigten der monatlichen Pauschalentschädigung für tatsächliche Ermittlungskosten betrifft

Der Minister des Innern,

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 121;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), des Artikels XI.IV.3;

Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 376/1 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 27. Juni 2016;

Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 5. Juli 2015;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Öffentlichen Dienstes...

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