29. APRIL 2021 - Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beschwerdegremiums für die Jugendhilfe

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen, Artikel 34 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz, Artikel 55;

Auf Vorschlag des Ministers für Soziales;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Folgende Personen werden als Mitglieder des Beschwerdegremiums für die Jugendhilfe bestellt:

  1. Für die Regierung: Frau Vanessa Lübbert;

  2. Für den Fachbereich: Frau Karin Fatzaun;

  3. Als unabhängigen Experten: Frau Irene Engel.

Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.

Art. 3 - Der für Soziales zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Eupen, den 29. April 2021

Für die Regierung der Deutschsprachigen...

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