28. OKTOBER 2021 - Königlicher Erlass zur Ausrufung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur Ausrufung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

28. OKTOBER 2021 - Königlicher Erlass zur Ausrufung der epidemischen Notsituation in Bezug

auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation, des Artikels 3 § 1 Absatz 1;

Aufgrund der am 20. und 25. Oktober 2021 durchgeführten Risikoanalysen, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation erwähnt, aus denen hervorgeht, dass es sich um eine epidemische Notsituation handelt;

Aufgrund der Stellungnahme des Ministers der Volksgesundheit vom 27. Oktober 2021;

Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse, die in Artikel 8 § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung erwähnt ist;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Oktober 2021;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 27. Oktober 2021;

Aufgrund der am 28. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben;

In Erwägung des Artikels 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der das Recht auf Leben schützt;

In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen;

In Erwägung der Verfassung, des Artikels 23;

In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des COVID-19-Kommissariats vom 25. Oktober 2021, die sich auf die Stellungnahme der RAG vom 20. Oktober 2021, die in der RMG besprochen wurde, und auf die Gutachten der GEMS vom 20. und 24. Oktober 2021 stützt;

In Erwägung der Beurteilung der epidemiologischen Situation der RAG vom 20. Oktober 2021;

In Erwägung der Konzertierung zwischen den Regierungen der föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im Rahmen der häufig abgehaltenen Sitzungen des Konzertierungsausschusses, insbesondere der Sitzung des Konzertierungsausschusses vom 26. Oktober 2021;

In der Erwägung, dass seit März 2020 die Bürgermeister, die Gouverneure, der Brüsseler Ministerpräsident und...

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