28. NOVEMBER 2019 - Dekret zur Ratifizierung des Beschlusses, die Übertragung des Dienstes für den Immobilienvorabzug auf die Wallonische Region zu vertagen (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das Dekret vom 22. November 2018 zur Ratifizierung des Beschlusses zur Übertragung des Dienstes für den Immobilienvorabzug auf die Wallonische Region wird rückgängig gemacht.

Der Beschluss der Wallonischen Regierung vom 29. März 2018, ab dem 1. Januar 2020 den Dienst für den Immobilienvorabzug zu gewährleisten, wird rückgängig gemacht.

Art. 2 - Der Beschluss der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2019, aufgrund dessen die Region den Dienst für den Immobilienvorabzug gemäß Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 5 und Artikel 5 § 3 Absatz 1 Gedankenstrich 2 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und der Regionen übernehmen wird, wird ratifiziert.

Art. 3 - Das vorliegende Dekret tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 28. November 2019

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

W. BORSUS

Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität

Ph. HENRY

Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen...

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