28. MARZ 2019 - Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Krankenhausbeirats

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 20. Oktober 1997 zur Schaffung eines Krankenhausbeirats und eines Beirats für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe, Artikel 3;

Aufgrund des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 21. Mai 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Krankenhausbeirates;

Aufgrund des Vorschlags des Ärzterates der Klinik St. Josef St. Vith vom 9. Januar 2019;

Aufgrund des Vorschlags der Klinik St. Josef St. Vith vom 31. Januar 2019;

Aufgrund des Vorschlags des Sankt Nikolaus-Hospitals Eupen vom 21. Februar 2019;

Aufgrund des Vorschlags des Ärzterates des Sankt Nikolaus-Hospitals Eupen vom 21. Februar 2019;

Aufgrund des Vorschlags der deutschsprachigen Krankenpflegevereinigung in Belgien vom 15. März 2019;

Auf Vorschlag des für Gesundheit zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Folgende Personen werden als Mitglieder des Krankenhausbeirats bestellt:

  1. Herr Dr. Tom Van Leemput und Herr Dr. Bob Marth als effektive Vertreter der in den Krankenhäusern tätigen Ärzte sowie Herr Dr. Michael Heinen und Herr Dr. Erik Hahnloser als ihre entsprechenden Ersatzvertreter;

  2. Herr René Jost und Frau Ingrid Mertes als effektive Vertreter des Verwaltungspersonals der Krankenhäuser sowie Herr Dieter Allmanns und Frau Isabel Meyer als ihre entsprechenden Ersatzvertreter;

  3. Herr Gery Vos und Frau Marion Wengenroth als effektive Vertreter der in den Krankenhäusern tätigen Krankenpfleger/innen und Frau Alexandra Aachen sowie Herr Mario Schür als...

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