28. MÄRZ 2018 - Königlicher Erlass über den Beruf des Dentalhygienikers - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 28. März 2018 über den Beruf des Dentalhygienikers.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

28. MÄRZ 2018 - Königlicher Erlass über den Beruf des Dentalhygienikers

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe, des Artikels 23 § 1 Absatz 1 und 3, abgeändert durch das Gesetz vom 11. August 2017, des Artikels 70 und des Artikels 71, abgeändert durch das Gesetz vom 22. Juni 2016;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 2017/03 der Fachkommission für Heilhilfsberufe vom 13. Juni 2017;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 2017/06 des Föderalen Rates der Heilhilfsberufe vom 22. Juni 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Januar 2018;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 8. Februar 2018;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.994/2 des Staatsrates vom 12. März 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass es einen Index gibt, der das Niveau der parodontalen Gesundheit und den damit verbundenen Behandlungsbedarf anzeigt (Dutch Periodontal Screening Index, wie beschrieben in Van der Velden, U. (2009). The Dutch periodontal screening index validation and its application in The Netherlands. J. Clin Periodontol., 36(12), 1018-24. doi :10.1111/j.1600-051X.2009.01495.x.);

Auf Vorschlag der Ministerin der Volksgesundheit

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. Dutch Periodontal Screening Index (DPSI): Index, der das Niveau der parodontalen Gesundheit und den damit verbundenen Behandlungsbedarf anzeigt,

2. professionelle Reinigung: Reinigung (Entfernung von Zahnbelag, Verfärbungen und Speiseresten) des natürlichen Gebisses und der zahnersetzenden und -regulierenden Apparaturen mithilfe spezifischer Instrumente und Materialien (außer denjenigen, die für die tägliche Mund- und Zahnhygiene bestimmt sind),

3. Zahnsteinentfernung: Entfernung von Zahnstein mithilfe professioneller Instrumente,

4. Oberflächenbehandlung: Glätten der Wurzeloberflächen,

5. Schutzmaterialien: Materialien, die vorübergehend eingesetzt werden, um eine Heilungsphase zu ermöglichen (Wundverband) oder die Empfindlichkeit bis zur endgültigen Reparatur zu verringern (temporäre Schutzvorrichtungen),

6. Mundschutz: herausnehmbare Vorrichtung zum Schutz des Mundgewebes bei sportlichen Aktivitäten,

7. präventiver Mundpflegeplan: Plan mit präventiven Handlungen zur Vorbeugung, Erhaltung, Wiederherstellung und Optimierung der Mundgesundheit,

8. topische Agenzien: Produkte, die im Rahmen eines präventiven Mundpflegeplans lokal auf das Mundgewebe aufgetragen werden,

9. Verfahren: Beschreibung der Durchführung einer fachlichen Leistung oder einer anvertrauten Handlung auf einheitliche und sichere Weise,

10. ASA-Score: von der American Society of...

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