28. JUNI 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14. März 2006 zur Ausführung von Artikel 44/1 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt im Rahmen der Mitteilung bestimmter Daten an DIE POST und zur administrativen Bearbeitung der von den Polizeidiensten vorgeschlagenen sofortigen Erhebungen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 28. Juni 2017 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14. März 2006 zur Ausführung von Artikel 44/1 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt im Rahmen der Mitteilung bestimmter Daten an DIE POST und zur administrativen Bearbeitung der von den Polizeidiensten vorgeschlagenen sofortigen Erhebungen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

28. JUNI 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14. März 2006 zur Ausführung von Artikel 44/1 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt im Rahmen der Mitteilung bestimmter Daten an DIE POST und zur administrativen Bearbeitung der von den Polizeidiensten vorgeschlagenen sofortigen Erhebungen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, des Artikels 44/11/11, eingefügt durch das Gesetz vom 18. März 2014;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. März 2006 zur Ausführung von Artikel 44/1 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt im Rahmen der Mitteilung bestimmter Daten an DIE POST und zur administrativen Bearbeitung der von den Polizeidiensten vorgeschlagenen sofortigen Erhebungen;

Aufgrund der Stellungnahmen Nr. 52/2014 vom 3. September 2014 und Nr. 31/2017 vom 14. Juni 2017 des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens;

Aufgrund der integrierten Auswirkungsanalyse, die auf der Grundlage von Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. Oktober 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 61.146/2 des Staatsrates vom 10. April 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Die Überschrift des Königlichen Erlasses vom 14. März 2006 zur Ausführung von Artikel 44/1 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt im Rahmen der...

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