28 JUIN 2009. - Arrêté royal rendant obligatoire la convention collective de travail n° 98 du 20 février 2009, conclue au sein du Conseil national du Travail, concernant les éco-chèques. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 28 juin 2009 rendant obligatoire la convention collective de travail n° 98 du 20 février 2009, conclue au sein du Conseil national du Travail, concernant les éco-chèques (Moniteur belge du 13 juillet 2009).

Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Emploi, Travail et Concertation Sociale à Bruxelles.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

28. JUNI 2009 - Königlicher Erlass zur Verbindlicherklärung des im Nationalen Arbeitsrat geschlossenen kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 98 vom 20. Februar 2009 bezüglich der Öko-Schecks (1)

ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, insbesondere Artikel 28;

Aufgrund des Antrags des Nationalen Arbeitsrats;

Auf Vorschlag der Ministerin der Beschäftigung

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Das im Nationalen Arbeitsrat geschlossene kollektive Arbeitsabkommen Nr. 98 vom 20. Februar 2009 bezüglich der Öko-Schecks wird für allgemein verbindlich erklärt.

Art. 2 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Beschäftigung gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 28. Juni 2009

ALBERT

Von Königs wegen:

Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit

J. MILQUET

_______

Fußnote

(1) Verweis auf das Belgische Staatsblatt:

Gesetz vom 5. Dezember 1968, Belgisches Staatsblatt vom 15. Januar 1969, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 22. Mai 2009

Anlage

Nationaler Arbeitsrat

Kollektives Arbeitsabkommen Nr. 98 vom 20. Februar 2009

Öko-Schecks

(Abkommen eingetragen am 28. Mai 2009 unter der Nummer 92235/CO/300)

Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 zur Ausführung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer;

In Anbetracht des berufsübergreifenden Abkommens vom 22. Dezember 2008 im Hinblick auf kollektive Verhandlungen auf sektorieller Ebene und auf Ebene der Unternehmen im Zeitraum 2009-2010 - Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens und insbesondere der Vereinbarungen der Sozialpartner über die Kaufkraft der Arbeitnehmer;

In der Erwägung, dass vorliegendes berufsübergreifendes Abkommen die Ausarbeitung einer Regelung über die Befreiung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gewährung von "grünen Schecks" (bekannt als Öko-Schecks) für den Kauf von ökologischen Produkten und Dienstleistungen vorsieht;

In der Erwägung, dass genau festgelegt werden muss, welche ökologischen Produkte und Dienstleistungen mit Öko-Schecks erworben werden können, welche Informationen den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden müssen und wie die Anzahl der ihnen zu gewährenden Öko-Schecks berechnet wird;

Haben die folgenden berufsübergreifenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände:

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