28. JANUAR 2022 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 028 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 093 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, insbesondere des Artikels 36;

Aufgrund der am 14. Dezember 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2021;

In der Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Haushaltsplanadressen der Haushaltsrechnungen/Funktionsbereiche 8 1100 000/093.041, 8 1140 000/093.042, 8 1211 000/093.043 und 8 7422 000/093.044 des Programms 093 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen, um die Verlängerung der wallonischen COVID-19-Zelle zu finanzieren,

Beschließt:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 854.000 EUR vom Programm 028 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 093 des Organisationsbereichs 17 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung folgender Haushaltsplanadressen vom Programm 028 des Organisationsbereichs 10 und vom Programm 093 des...

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