28. JANUAR 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestellung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und von Verwaltern, die die Wallonische Region innerhalb des Verwaltungsrates des autonomen Hafens von Lüttich vertreten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 6 § 1 X;

Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1954 über die Kontrolle gewisser Einrichtungen öffentlichen Interesses;

Aufgrund des Gesetzes vom 21. Februar 1937 zur Gründung des autonomen Hafens von Lüttich;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Februar 2004 über das Statut des öffentlichen Verwalters in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität;

Nach Beratung,

Beschliesst die Wallonische Regierung:

Artikel 1 - Die folgenden Personen werden für die Dauer der regionalen Legislaturperiode 2019-2024 zu ordentlichen Verwaltern innerhalb des Verwaltungsrates des autonomen Hafens von Lüttich bestellt:

- Julien Lenzini;

- Isabelle Thomsin;

- Arnaud Dewez;

- Mélissa Trevisan;

- Daniel Wathelet;

- leerer Sitz, da kein Vorschlag der PTB vorliegt.

Die folgenden Personen werden für die Dauer der regionalen Legislaturperiode 2019-2024 zu stellvertretenden Verwaltern innerhalb des...

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