28. JANUAR 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Dezember 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden, eines stellvertretenden Vorsitzenden und der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Pools 'Wohnungswesen' im Rahmen der Beratungsfunktion

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen, Artikel 200;

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Dezember 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden, eines stellvertretenden Vorsitzenden und der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Pools "Wohnungswesen" im Rahmen der Beratungsfunktion;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Auf Vorschlag des Ministers für Wohnungswesen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 3 Ziffer 7 erster Gedankenstrich des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Dezember 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden, eines...

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