28. JANUAR 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, Artikel 23 § 1 Ziffer 2, ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 1. Oktober 2009 zur Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Beschwerdeausschusses, der mit der Entscheidung über Beschwerden in Bezug auf nicht bestandene praktische Prüfungen beauftragt ist;

Aufgrund des Berichts vom 16. November 2020, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der am 6. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 16. Dezember 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 13. Januar 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 68.546/4;

Auf Vorschlag der Ministerin für die Verkehrssicherheit;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 47 § 4 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 5. September 2002 und durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 20. Juli 2017 und vom 24. Mai 2018 wird durch folgendes ersetzt:

" § 4. Für ihre Anwesenheit haben die Mitglieder des Beschwerdeausschusses Anspruch auf ein Anwesenheitsgeld in Form eines Pauschalbetrags in Höhe von:

  1. 150 Euro pro Sitzung für den Präsidenten;

  2. 125 Euro pro Sitzung für den Vizepräsidenten und den Kommissar.

Diese Beträge sind an die Schwankungen des Verbraucherpreisindexes des Monats November 2020 gebunden und werden am 1. Januar eines jeden Jahres angepasst.

Das Ergebnis...

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