27. SEPTEMBER 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. März 2016 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 und zur Verhängung eines Verbots jeglicher Formen von Einschränkungen der Jagd auf Schwarzwild für die Jagdsaison 2018-2019

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, Artikel 1ter Absatz 2 und 9bis, eingefügt durch das Dekret vom 14. Juli 1994 und abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. März 2016 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021;

Aufgrund des am 24. August 2018 an den Pool "Ländliche Angelegenheiten", Abteilung "Jagdwesen" gerichteten Antrags auf Stellungnahme, der am 25. September 2018 noch unbeantwortet geblieben war;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 4. September 2018;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit, die durch die Verpflichtung begründet ist, den vorliegenden Erlass, der jede Form von Einschränkungen der Abschussquoten bei Schwarzwild bei der Ausübung der Jagd verbietet, und zwar unabhängig von Alter und Geschlecht der Tiere, insbesondere was die fortpflanzungsfähigen Weibchen betrifft, im Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen, insofern die Jagdzeit für die Treibjagd und die Stöberjagd im Wald auf Schwarzwild am 1. Oktober beginnt;

In der Erwägung, dass die Jagdpolitik der Wallonischen Regierung darauf abzielt, den günstigen Erhaltungszustand der Wildbestände unter Einhaltung der Grenzen der Besatzdichte zu wahren, damit der Wald seine multifunktionale Rolle wahrnehmen kann, die sonstigen lebenden Arten, die Teil unserer Artenvielfalt sind, gedeihen können, und die wirtschaftlichen Interessen der Land- und Forstwirtschaft gewahrt werden können;

In der Erwägung, dass die biologische Situation des Schwarzwildes und die aktuellen klimatischen und trophischen Verhältnisse zu einer Erhaltung und einer bedeutenden Zunahme der Bestände dieser Art beitragen, und dass die Fruchtbildung im Wald sowohl der Buchecker als auch der Eicheln in den vergangenen Jahren in Verbindung mit der Wetterlage im Frühjahr 2018, die für das Schwarzwild besonders günstige Bedingungen geschaffen haben, einen bedeutenden Anstieg der Vermehrungsrate dieser Wildart zur Folge hatten;

In der besonderen Erwägung des erheblichen gesundheitlichen und...

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