27. OKTOBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestimmung von RESA als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Trooz

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, nachstehend "das Elektrizitätsdekret" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. März 2002 bezüglich der Netzbetreiber;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Januar 2003 zur Bestimmung der ALE, die anschließend zu TECTEO wurde, als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Trooz bis zum 26. Februar 2023;

Aufgrund der Übertragung dieser Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes von Rechts wegen auf RESA durch die Wirkung von Artikel 10 des Elektrizitätsdekrets infolge der 2014 von TECTEO vorgenommenen Einbringung ihres Geschäftszweigs "Betrieb von Elektrizitätsverteilernetzen";

Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 16. Februar 2021 veröffentlichten Bekanntmachung bezüglich der Erneuerung der Bestimmung der Betreiber von Verteilernetzen für Elektrizität und Gas in der Wallonischen Region;

Aufgrund der Leitlinien CD-21e27-CWaPE-0033 über die Zusammensetzung der Bewerbungsakten für die Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes in der Wallonischen Region, die am 27. Mai 2021 von der CWaPE herausgegeben wurden;

Aufgrund des öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für den Betrieb des Elektrizitätsverteilernetzes auf deren Gebiet, der Ende des Jahres 2021 auf der Website der Gemeinde Trooz veröffentlicht wurde und der an alle Betreiber der Elektrizitätsverteilernetze, die momentan in der Wallonischen Region aktiv sind, übermittelt wurde;

Aufgrund des Beschlusses vom 21. Februar 2022 des Gemeinderates der Gemeinde Trooz, durch den RESA ab dem Fälligkeitsdatum der laufenden Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes auf deren Gebieten vorgeschlagen wurde;

Aufgrund der Bewerbungsakte von RESA für die Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet dieser Gemeinde, die der CWaPE durch ein Schreiben vom 1. Juli 2022 übermittelt wurde;

Aufgrund der Bekanntmachung CD-22i01-CWaPE-0913 der CWaPE, die am 1. September 2022 abgegeben und am 2. September 2022 erhalten wurde;

In der Erwägung, dass gemäß Artikel 10 Paragraf 1 Absatz 2 Ziffer 1 des Elektrizitätsdekrets die Bestimmung nach einem öffentlichen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen auf der Grundlage eines transparenten und nicht diskriminierenden Verfahrens und auf der Grundlage von zuvor festgelegten und...

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