27. OKTOBER 2022 - Erlass der Regierung zur Festlegung der Liste der verbotenen Stoffe und Methoden im Sport für das Jahr 2023

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 11;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 10. Februar 2022 zur Ausführung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 2;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) die Liste der verbotenen Stoffe und Methoden für das Jahr 2023 am 29. September 2022 veröffentlicht hat; dass es im Sinne der Rechtssicherheit für alle Sportler erforderlich ist, diese Liste auch auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft schnellstmöglich zu übertragen, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet;

Auf Vorschlag des Ministers für Sport;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Die in Artikel 11 Absatz 1 des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport erwähnte Liste der verbotenen Stoffe und Methoden ist im Anhang aufgeführt.

Art. 2 - Der Dachverband für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält eine Abschrift des vorliegenden Erlasses.

Art. 3 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Art. 4 - Der für Sport zuständige Minister ist mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Eupen, den 27. Oktober 2022

Für die Regierung der Deutschsprachigen...

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