27. MAI 2021 - Dekret zur Abänderung der Artikel 45, 45bis, 45ter und 45quater des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Artikel 45 § 1 des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts wird durch die folgende Bestimmung ersetzt: " § 1. Der Direktionsausschuss der "CWaPE" besteht aus einem Vorsitzenden und drei Direktoren, die gemäß dem durch vorliegenden Artikel organisierten Verfahren für eine einmal erneuerbare Frist von fünf Jahren vom Parlament ernannt werden. Der Vorsitzende und die Direktoren werden aufgrund ihrer Kompetenzen ausgewählt, und treten ihr Amt erst an, nachdem sie vor dem Parlament ihren Eid geleistet haben.

Falls das Parlament keinen neuen Vorsitzenden oder keinen neuen Direktor vor Ende des vorhergehenden Mandats benannt hat, kann das Parlament das zu Ende gehende Mandat verlängern oder ein anderes Mitglied des Direktionsausschusses mit der Abwicklung der anstehenden Amtsgeschäfte betrauen und dies für die maximale Dauer von neuen Monaten.

Innerhalb von sechs Monaten nach Ernennung des Vorsitzenden legt der Direktionsausschuss der "CWaPE" dem Parlament einen Fahrplan zu den von der "CWaPE" festgelegten Zielen und zu den Maßnahmen vor, zu deren Umsetzung sie sich für die Dauer des laufenden Mandats verpflichtet.

Durch einen ordnungsgemäß begründeten Beschluss kann das Parlament, nachdem es sie angehört hat, den Vorsitzenden oder die Direktoren gemäß Artikel 45quater zeitweilig ihres Amtes entheben oder vorzeitig kündigen.

Die Mandaten als Vorsitzender oder Direktor des Direktionsausschusses der "CWaPE" sind vollzeitige Ämter, die zu Ende gehen, wenn Ihre Inhaber das fünfundsechzigste Jahr vollendet haben. Das Parlament kann einen Inhaber, der das fünfundsechzigste Jahr vollendet hat, jedoch erlauben, während einer Frist, das es bestimmt, im Amt zu bleiben, um das laufende Mandat zu Ende zu bringen.

Bei Vakanz eines Amtes als Vorsitzender oder Direktor während des Mandats nimmt das Parlament eine neue Ernennung auf der Grundlage des in § 2 bis § 2quater erwähnten Verfahrens vor.

Bis zu dieser Ernennung kann der Vorsitzende oder, wenn dessen Amt vakant ist, ein anderes Mitglied des Direktionsausschusses die mit dem vakanten Amt verbundenen Zuständigkeiten ausüben.".

Art. 2 - In Artikel 45 desselben Dekrets werden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Paragraf 2 Absatz 1 werden die Wörter ",worunter der stellvertretende Vorsitzende," gestrichen;

  1. in Paragraf 2bis Absatz 1 werden die...

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