27. JUNI 2022 - Dekret über die Förderung der Fremdsprachenkompetenzen im Unterrichtswesen

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 6 Buchstabe A Buchstabe a) des Königlichen Erlasses vom 2. Oktober 1968 zur Festlegung und Einteilung der Ämter der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals sowie des Verwaltungspersonals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der Ämter der Personalmitglieder des Inspektionsdienstes beauftragt mit der Aufsicht dieser Einrichtungen wird folgende Nummer 1.1 eingefügt:

"1.1. Fachlehrer für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten;"

Art. 2 - In Kapitel XIbis des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 28. Juni 2021, wird folgender Artikel 169triciessemel eingefügt:

"Art. 169triciessemel - In Abweichung von Artikel 22 § 1 Absatz 1 erfolgt der Bewerbungs-aufruf für eine zeitweilige Bezeichnung im Amt des Fachlehrers für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten für das Schuljahr 2022-2023 zwischen dem Tag der Verabschiedung des Dekrets vom 27. Juni 2022 und dem 31. August 2022."

Art. 3 - In Kapitel II des Königlichen Erlasses vom 22. April 1969 zur Festlegung der erforderlichen Befähigungsnachweise der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und des sozialpsychologischen Personals sowie des Verwaltungspersonals der Einrichtungen des staatlichen Vor-, Primar-, Förder- und Mittelschulwesens, des technischen Unterrichts, des Kunstunterrichts und des Normalschulwesens und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 28. Juni 2021, wird folgender Artikel 6.1 eingefügt:

"Art. 6.1 - Als erforderlicher Befähigungsnachweis für das Amt eines Fachlehrers für fremd-sprachliche Aktivitäten im Kindergarten gilt das Diplom eines Kindergärtners oder Diplom eines Primarschullehrers, vervollständigt durch den Nachweis über das Bestehen einer Aus-bildung in Fremdsprachendidaktik und den Nachweis der gründlichen Beherrschung der betreffenden Fremdsprache."

Art. 4 - In Artikel 97 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen...

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