27. FEBRUAR 2024 - Ministerieller Erlass zur Annahme in Anwendung des Artikels D.II.49, Paragraph 3 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung, des Entwurfs der Revision des Sektorenplans Malmedy-Saint-Vith (Tafel 50/6) bezüglich der Eintragung eines Abbauerweiterungsgebiets, eines Abbaugebiets, das nach Abschluss des Abbaus zu einem Naturgebiet wird, eines Bereichs von landschaftlichem Interesse als Überlagerung eines Teils des Abbaugebiets und einer zusätzlichen Vorschrift zur Präzisierung und Spezialisierung der Nutzung eines Teils des Abbaugebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Malmedy (Bévercé), am Standort 'Carrières de la Warche', um die Fortsetzung der Abbautätigkeit zu ermöglichen
Der Minister für Raumordnung,
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Aufteilung der Zuständigkeiten unter den Ministern und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;
Aufgrund des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung (GRE), Artikel D.II.49, Paragraph 3;
Aufgrund des am 27. Mai 1999 von der Wallonischen Regierung genehmigten Raumentwicklungsschemas;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. November 1979 zur Festlegung des Sektorenplans von Malmedy-Saint-Vith;
Aufgrund des ministeriellen Erlasses vom 26. Mai 2021, in dem beschlossen wird, den Sektorenplan von Malmedy-Saint-Vith (Tafel 50/6) zu überarbeiten, und in dem der Planentwurf angenommen wird, der darauf abzielt, ein Abbauerweiterungsgebiet und ein Abbaugebiet, das nach Beendigung des Abbaus zu einem Naturgebiet wird, einzutragen sowie einen Bereich von landschaftlichem Interesse zu streichen, auf dem Gebiet der Gemeinde Malmedy (Bévercé), am Standort "Carrières de la Warche", um die Fortsetzung der Abbautätigkeit zu ermöglichen, und in dem beschlossen wird, einen Bericht über die Umweltauswirkungen des Planentwurfs erstellen zu lassen und den Entwurf des Inhalts festzulegen;
Aufgrund des ministeriellen Erlasses vom 22. Juli 2021 zur Festlegung der Informationen, die der Bericht über die Umweltauswirkungen des Entwurfs zur Revision des Sektorenplans Malmedy-Saint-Vith enthalten muss, der durch ministeriellen Erlass vom 26. Mai 2021 angenommen wurde;
In der Erwägung, dass die S.A. "Nelles Frères" das Ingenieurbüro ARCEA mit der Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts beauftragt hat; dass der Urheber des Projekts ordnungsgemäß zugelassen ist; dass das Ingenieurbüro ARCEA nicht abgelehnt wurde; dass die Entscheidung, das Projekt nicht abzulehnen, der S.A. "Nelles Frères" am 21. September 2021 zugestellt wurde;
In der Erwägung, dass die Abteilung "Raumordnung", die Abteilung "Umwelt" und die beratende Gemeindekommission für Raumordnung und Mobilität (CCATM) von Malmedy regelmäßig über die Entwicklung der Voranalysen und die Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts informiert wurden; dass diese Instanzen am 13. Mai (Abteilung "Raumordnung") und am 31. Mai 2022 (CCATM) zu Phase I sowie am 19. Juni (CCATM), am 30. Juni (Abteilung "Raumordnung") und am 10. Juli 2023 (Abteilung "Umwelt") zu Phase II Bemerkungen und Anregungen vorgebracht haben;
In der Erwägung, dass die endgültige Fassung des Umweltverträglichkeitsberichts infolge der vorgebrachten Anmerkungen am 23. Oktober 2023 beim Minister für Raumplanung eingereicht wurde;
In der Erwägung, dass der Planentwurf und der Umweltverträglichkeitsbericht am 16. November 2023 dem ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt und dem beauftragten Beamten zur Stellungnahme vorgelegt wurden; dass der beauftragte Beamte seine Stellungnahme am 21. Dezember 2023 und der ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt am 11. Januar 2024 übermittelten, d. h. innerhalb von sechzig Tagen nach der Antragstellung;
Phase I des Umweltverträglichkeitsberichts: Ausweitung der Abbautätigkeit am Standort mit der Bezeichnung "Carrières de la Warche"
In der Erwägung, dass der Umweltverträglichkeitsbericht in seiner ersten Phase die sozioökonomischen Aspekte des Projekts untersucht; dass er die Besonderheit und den Wert der vom Antragsteller abgebauten Lagerstätte bestätigt, nämlich eines Schiefersandsteins, der auch als "Warche-Schiefersandstein" bezeichnet wird, eines Materials, von dem einige Bänke als Ziersteine verwertet und dessen Rest zerkleinert werden kann;
In der Erwägung, dass der Umweltverträglichkeitsbericht feststellt, dass die Vorkommen, die im Bereich der derzeit im Sektorenplan eingetragenen Abbaugebiete zugänglich sind, für eine Verwertung als Zierstein äußerst begrenzt sind;
In der Erwägung, dass der Umweltverträglichkeitsbericht die Qualität der vorhandenen Vorkommen innerhalb der beantragten Erweiterung der Abbaugrube sowie das Fehlen einer validen Standortalternative bestätigt;
In der Erwägung, dass aus dem Umweltverträglichkeitsbericht hervorgeht, dass der Zierstein aus den Warche-Steinbrüchen hauptsächlich auf dem belgischen Markt verwertet wird (ca. 83 %), vor allem in der Provinz Lüttich, während der restliche Teil in den Grenzländern verwertet wird (ca. 17 %); dass der Markt für Ziersteine nach den Überschwemmungen im Sommer 2021 stark angestiegen ist, was sowohl mit der Notwendigkeit zusammenhängt, beschädigte Ufer zu reparieren und zu stabilisieren, als auch mit der Notwendigkeit, vorbeugende Maßnahmen an wallonischen Wasserläufen durchzuführen; dass die Ausbeutung der Lagerstätte innerhalb der Steinbrüche von La Warche und ihre Verwertung in Form von Ziersteinen verschiedenen Marktbedürfnissen gerecht wird;
In der Erwägung, dass die S.A. "Nelles Frères" ein integriertes Unternehmen ist, das auf Straßen- und Tiefbauarbeiten spezialisiert ist; dass aus dem Umweltverträglichkeitsbericht hervorgeht, dass sie 60 bis 65 % des am Standort der Steinbrüche von La Warche produzierten Schotters verbraucht; dass ihre Aktivitäten direkt von der Produktion des Steinbruchs abhängen;
In der Erwägung, dass eine neue Siebanlage eine bessere Verwertung des beim Abbau der Lagerstätte anfallenden Taubgesteins ermöglichen wird; dass der Anteil des Taubgesteins nur noch 15 % der Bruttoproduktion ausmachen würde, statt wie bisher 20 %;
In der Erwägung, dass der Planentwurf es dem Antragsteller ermöglichen wird, seine Aktivitäten für weitere 40 bis 50 Jahre fortzusetzen und die Bedürfnisse des Marktes zu erfüllen;
In der Erwägung, dass der notwendige planerische Ausgleich für die Eintragung des 1,68 ha großen Abbauerweiterungsgebiets anstelle eines Waldgebiets innerhalb des von der Revision betroffenen Bereichs durch...
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