27. AUGUST 2021 - Ministerieller Erlass, durch den der Fischfang im Teileinzugsgebiet der Weser und in einem Teilabschnitt der Ourthe aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und im Interesse der Fisch- und Krebsbestände vorübergehend untersagt wird

Der Minister für Fischerei,

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 über die Flussfischerei, die Verwaltung der Fischzucht und die Fischereistrukturen, Artikel 10 § 4 Ziffer 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Dezember 2016 über die Bedingungen für die Eröffnung der Fischfangsaison und die Modalitäten für die Ausübung des Fischfangs, Artikel 7 Ziffer 2 und 3;

Aufgrund der Stellungnahmen der zugelassenen Fischereiverbände der Teileinzugsgebiete der Weser und der Ourthe, die am 30. Juli 2021 bzw. 2. August 2021 übermittelt wurden;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung des außergewöhnlichen Charakters der Überschwemmungen im Juli 2021 und ihrer verheerenden Auswirkungen auf den allgemeinen Zustand der Wasserläufe, die Stabilität der Ufer und die Verschmutzung der Oberflächengewässer, insbesondere in den Teileinzugsgebieten der Weser und der Ourthe;

In der Erwägung, dass die Fischerei infolgedessen ein Risiko für die Sicherheit der Fischer und für ihre Gesundheit darstellen kann;

In der Erwägung, dass diese Überschwemmungen die Flussbette stark in Mitleidenschaft gezogen und eine tiefgreifende Störung der Lebensräume der Fischfauna verursacht haben;

In...

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