26. OKTOBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Beauftragung der Öffentlichen Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität (SPAQuE) mit Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände 'Bruyelle IV' in Antoing

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, Artikel 39 und 43;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 11. März 1999, in dem sie die spezifischen Aufgaben der SPAQuE festlegt;

Aufgrund des am 13. Juli 2007 zwischen der Wallonischen Regierung und der Öffentlichen Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität abgeschlossenen und am 5. September 2013 verlängerten Geschäftsführungsvertrags;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung vom 23. Dezember 2010 und vom 29. März 2012, die Auswahl des Geländes "Bruyelle IV" im Rahmen des Marshallplans 2. Grün zu genehmigen;

Aufgrund der Charakterisierungsuntersuchungen, die 2014 und 2015 von der Öffentlichen Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität auf dem Gelände durchgeführt wurden;

In der Erwägung, dass diese Untersuchungen das Vorhandensein von mehreren Verschmutzungsflecken mit Schwermetallen und PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) hervorgehoben haben, wobei diese Verschmutzungsflecken in der Aufschüttungsschicht und in der Baggerschlammschicht entdeckt worden sind;

In der Erwägung, dass das Gelände daher einen schwer verunreinigten Charakter aufweist, der eine Gefahr für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit darstellt und ein vorrangiges Eingreifen erforderlich macht;

In der Erwägung, dass durch den allgemeinen Grundsatz der Vorbeugung ein möglichst schnelles Eingreifen erforderlich gemacht wird, um zu vermeiden, dass die Gefahren für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit anhalten;

In der Erwägung, dass durch Artikel 43 § 1 des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle der Wallonischen Regierung auferlegt wird, jegliche zur Vorbeugung der Gefahr oder zu deren Behebung nützliche Maßnahme zu treffen, wenn das Vorhandensein von Abfällen eine schwerwiegende Gefahr für den Menschen oder die Umwelt darstellen kann;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung in dieser Perspektive vorsieht, die Öffentliche Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität zu beauftragen, schnellstmöglich die Sanierung des Geländes vorzunehmen,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Wallonische Regierung beauftragt die Öffentliche Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität, auf dem im Gebiet der Stadt Antoing...

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