26. OKTOBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des Addendums zum kommunalen Programm zur ländlichen Entwicklung der Gemeinde Durbuy

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, in der durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, vom 12. Januar 1989, vom 16. Januar 1989, vom 16. Juli 1993 und vom 13. Juli 2001 zur Übertragung verschiedener Befugnissen an die Regionen und Gemeinschaften abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Durbuy vom 1. Februar 2017 zur Genehmigung des Addendums zum kommunalen Programm zur ländlichen Entwicklung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. März 2014 zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Durbuy;

Aufgrund des ministeriellen Rundschreibens 2015/01 vom 24. August 2015 über das kommunale Programm zur ländlichen Entwicklung;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Durbuy nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Erbe und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Das Addendum zum kommunalen Programm zur ländlichen Entwicklung 2014-2024 der Gemeinde Durbuy...

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