26. MÄRZ 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 11 und 04 der Organisationsbereiche 13, 14 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, Artikel 32;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Artikel 73.11 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 21. Juli 2016 im Rahmen des Programms "EFRE 2014-2020 - Wallonie - Brüssel 2020.eu" gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Programm EFRE 2014-2020 "Wallonie-Brüssel 2020.EU";

Zielrichtung 5: integrierte städtische Entwicklung 2020;

Abschnitt 5.1: Strategie einer Entwicklung mit schwachen CO2-Emissionen in einem städtischen Gebiet;

Maßnahme 5.1.2: Städtisch / Neubelebung - Stärkung der städtischen Attraktivität für die Bürger, Besucher und Unternehmen;

Bezeichnung: Namur Innovative City Lab - Espace confluence - passerelle;

Träger:

Basisartikel: 73.11.11;

Ausgabeermächtigungen: 482.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 521000 00633;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 51.15 des Programms 04 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Beschluss der Wallonischen Regierung vom 7. Februar 2019 im Rahmen des Programms EFRE 2014-2020 Wallonie-Brüssel 2020.eu Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Programm EFRE 2014-2020 "Wallonie-Brüssel 2020.EU";

Zielrichtung 1: Wirtschaft 2020;

Abschnitt 1.1: Erhöhung der Anzahl und der Überlebensquote der KMB;

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