26. JUNI 2023 - Sonderdekret zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Artikel 8 § 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2016, wird wie folgt abgeändert:

  1. In Nummer 1 wird das Wort "Verviers" durch das Wort "Lüttich" ersetzt.

  2. Nummer 3 wird gestrichen.

    Art. 2 - Artikel 10bis desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 30. Mai 2016, wird wie folgt abgeändert:

  3. In Nummer 14 wird der Punkt am Ende des Satzes durch ein Komma ersetzt.

  4. Folgende Nummer 15 wird eingefügt:

    "15. leitender Beamter, Direktor oder geschäftsführender Direktor einer in Artikel 87 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft definierten Einrichtung öffentlichen Interesses."

    Art. 3 - Die Bestimmungen des vorliegenden Sonderdekrets treten am Tag der nächsten vollständigen Erneuerung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Kraft.

    Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

    Eupen, den 26. Juni 2023

    O. PAASCH

    Der Ministerpräsident,

    Minister für lokale Behörden und Finanzen

    A. ANTONIADIS

    Der Vize-Ministerpräsident,

    Minister für Gesundheit...

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