26. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 26. Juni 2020 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
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26. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Aufgrund des Programmgesetzes vom 8. April 2003, des Artikels 162, abgeändert durch das Gesetz vom 6. Mai 2009 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung der Methode der Erhebung von Informationen für die Datenbank über den Verkehr zwischen Wohnung und Arbeitsplatz;
Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrates und des Zentralen Wirtschaftsrates vom 19. Februar 2020;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;
Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom 16. Dezember 2019;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. September 2019;
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 25. November 2019;
In der Erwägung, dass Artikel 2 Absatz 2 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, wie abgeändert durch den vorliegenden Erlass, eine eventuelle Reidentifizierung erschwert und dass die Angabe eines Höchstprozentsatzes der Anzahl der Arbeitnehmer die Relevanz der von...
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