26. AUGUST 2021 - Ministerieller Erlass, durch den der Fischfang flussaufwärts des Sees von Neufchâteau vorübergehend untersagt wird

Der Minister für Landwirtschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 27 März 2014 über die Flussfischerei, die Verwaltung der Fischzucht und die Fischereistrukturen, Artikel 10 § 4;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Dezember 2016 über die Bedingungen für die Eröffnung der Fischfangsaison und die Modalitäten für die Ausübung des Fischfangs, Artikel 7 Ziffer 2;

Aufgrund der am 28. Juli 2021 abgegebenen günstigen Stellungnahme des zugelassenen Fischereiverbands des Teileinzugsgebiets Semois-Chiers;

In Erwägung der hohen Fischdichte im Bach Neufchâteau stromabwärts der Klepper-Mühle und stromaufwärts des Sees von Neufchâteau;

In der Erwägung, dass diese Fischdichte auf die Anziehungskraft der Wasserfälle der Mühle auf die Fischbestände zurückzuführen ist und dass diese Fischdichte umso größer ist, je höher die Temperatur des Sees ist;

In der Erwägung, dass stromaufwärts des Sees ein Laichplatz vorhanden ist;

In der Erwägung, dass es im Interesse der Erhaltung der Fischbestände sinnvoll ist, den Fischfang von der Klepper-Mühle bis zum Mündungsgebiet des Sees sowie im Laichgebiet zu untersagen;

In Erwägung der Konzertierungsversammlung vom 31. Mai 2021 zwischen...

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