25. NOVEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08, 12 und 15 der Organisationsbereiche 10 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020
Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,
Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,
Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,
Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;
Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;
Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 15;
Aufgrund der am 14. und 21. September 2020 abgegebenen Stellungnahmen der Finanzinspektion;
Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung auf ihren Sitzungen vom 17. und 24. September 2020;
In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.04 des Programms 12 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Umsetzung des Wirtschaftsbelebungsplans im Hinblick auf die Ausbildung zur Erlangung des Führerscheins für Arbeitssuchende, die in eine Dynamik der sozial-beruflichen Eingliederung einbezogen sind, zu ermöglichen;
In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 41.01 und 85.03 des Programms 15 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Umsetzung des Plans zur Belebung der Sozialwirtschaft in der Wallonie und zur Unterstützung der Entwicklung von Genossenschaften zu ermöglichen,
Beschließen:
Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 8.000.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das...
Pour continuer la lecture
SOLLICITEZ VOTRE ESSAI