25. MÄRZ 2021 - Gesetz zur Abänderung des Konsulargesetzbuches hinsichtlich konsularischer Hilfe für Personen mit einer von Belgien zuerkannten Rechtsstellung als Flüchtling oder Staatenloser und für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 25. März 2021 zur Abänderung des Konsulargesetzbuches hinsichtlich konsularischer Hilfe für Personen mit einer von Belgien zuerkannten Rechtsstellung als Flüchtling oder Staatenloser und für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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25. MÄRZ 2021 - Gesetz zur Abänderung des Konsulargesetzbuches hinsichtlich konsularischer Hilfe für Personen mit einer von Belgien zuerkannten Rechtsstellung als Flüchtling oder Staatenloser und für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 75 des Konsulargesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 9. Mai 2018, wird wie folgt ersetzt:

"Art. 75 - Konsularische Hilfe ist ausschließlich Belgiern, Personen mit einer von Belgien zuerkannten Rechtsstellung als Flüchtling oder Staatenloser und nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern, die hinsichtlich der Hilfe Belgiern gleichgestellt sind, vorbehalten. Der Begriff...

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