25. MÄRZ 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2003 über die vor der Zulassung anzuwendenden Kontrollverfahren für Glücksspiele und die Modalitäten der Überwachung und der Kontrolle der Glücksspiele - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 25. März 2018 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2003 über die vor der Zulassung anzuwendenden Kontrollverfahren für Glücksspiele und die Modalitäten der Überwachung und der Kontrolle der Glücksspiele.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

25. MÄRZ 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2003 über die vor der Zulassung anzuwendenden Kontrollverfahren für Glücksspiele und die Modalitäten der Überwachung und der Kontrolle der Glücksspiele

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Wetten, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, des Artikels 53 Nr. 3 und Nr. 5;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2003 über die vor der Zulassung anzuwendenden Kontrollverfahren für Glücksspiele und die Modalitäten der Überwachung und der Kontrolle der Glücksspiele;

Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 22. März 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 22. Mai 2017;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 8. September 2017;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.649/4 des Staatsrates vom 8. Januar 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Wirtschaft, des Vizepremierministers und Ministers des Innern, des Ministers der Justiz, der Ministerin der Volksgesundheit, des Ministers der Finanzen und der Ministerin des Haushalts, beauftragt mit der Nationallotterie,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2003 über die vor der Zulassung anzuwendenden Kontrollverfahren für Glücksspiele und die Modalitäten der Überwachung und der Kontrolle der Glücksspiele wird wie folgt abgeändert:

1. In § 1 werden die Wörter "beim Messtechnischen Dienst" durch die Wörter "beim Dienst Technische Bewertungen der Kommission für Glücksspiele" ersetzt.

2. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter "in dreifacher Ausfertigung" aufgehoben.

3. Paragraph 2 Absatz 2 wird durch einen siebten Gedankenstrich mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"- eine Beschreibung der Funktionsweise des...

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