25. MÄRZ 2016 - Gesetz über den Status und die Kontrolle der Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, was bestimmte beschleunigte Verfahren vor dem Staatsrat betrifft - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1, 2 und 5 des Gesetzes vom 25. März 2016 über den Status und die Kontrolle der Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, was bestimmte beschleunigte Verfahren vor dem Staatsrat betrifft.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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25. MÄRZ 2016 - Gesetz über den Status und die Kontrolle der Versicherungs- oder

Rückversicherungsunternehmen, was bestimmte beschleunigte Verfahren vor dem Staatsrat betrifft

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - Artikel 68 Nr. 2 des Gesetzes vom 6. August 1990 über die Krankenkassen und Krankenkassenlandesverbände, eingefügt durch das Gesetz vom 2. Juni 2010, wird wie folgt abgeändert:

    1. In Buchstabe a) werden die Wörter "in Anwendung von Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 1975 über die Kontrolle der Versicherungsunternehmen" durch die Wörter "in Anwendung der Artikel 28 und 584 des Gesetzes vom 13. März 2016 über den Status und die Kontrolle der Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen" ersetzt.

    2. Buchstabe b) wird aufgehoben.

    3. In Buchstabe c) werden die Wörter "die in Artikel 21octies des Gesetzes vom 9. Juli 1975 über die Kontrolle der Versicherungsunternehmen erwähnt sind," durch die Wörter "die in Artikel 504 des Gesetzes vom 13. März 2016 über den Status und die Kontrolle der Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen erwähnt sind," ersetzt.

    4. In Buchstabe d) werden die Wörter "die in Artikel 26 § 1 Absatz 2 Nr. 2, 3 und 4, § 5, § 8 und § 9 des Gesetzes vom 9. Juli 1975 über die Kontrolle der Versicherungsunternehmen erwähnt sind," durch die Wörter "die in Artikel 517 § 1 Nr. 2, 4, 6, 7 und 8 des Gesetzes vom 13. März 2016 über den Status und die Kontrolle der Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen erwähnt sind," ersetzt.

    5. In Buchstabe e) werden die Wörter "die in Artikel 43 des Gesetzes vom 9. Juli 1975 über die Kontrolle der...

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