25. APRIL 2022 - Dekret zur Zustimmung zu dem Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2016

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2016, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 2 - Die gegebenenfalls gemäß Artikel 14 Absatz 3, Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 39 sowie Anlage I und II, B des Interims-Wirtschaftsabkommens beschlossenen Änderungen sind uneingeschränkt wirksam.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 25. April 2022

O. PAASCH

Der Ministerpräsident,

Minister für lokale Behörden und Finanzen

A. ANTONIADIS

Der Vize-Ministerpräsident,

Minister für Gesundheit und Soziales,

Raumordnung und Wohnungswesen

I. WEYKMANS

Die Ministerin für Kultur und Sport,

Beschäftigung und...

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