24. MÄRZ 2023 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 24. März 2023 zur Festlegung der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
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24. MÄRZ 2023 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster des Antrags, den in Belgien ansässige belgische minderjährige Bürger und nichtbelgische volljährige und minderjährige Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung,
Aufgrund der Richtlinie 93/109/EU des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen;
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments;
Aufgrund des Gesetzes vom 1. Juni 2022 zur Abänderung des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Parlaments zur Eröffnung der Möglichkeit für Bürger, ihre Stimme ab dem Alter von sechzehn Jahren abzugeben;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 13. Januar 2006 zur Festlegung des Musters des Antrags, den in Belgien ansässige nichtbelgische Bürger der Europäischen Union bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen müssen, wenn sie in die im Hinblick auf die Europawahlen erstellte Wählerliste eingetragen werden möchten, und der Muster des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Zulassung oder Ablehnung dieses Antrags;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. Dezember 2022;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 17. Januar 2023;
Aufgrund des Gutachtens Nr...
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