24. JULI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2013 zur Annahme des Kartenmaterials bezüglich der Gebiete, die von dem Plan 'ständiger Wohnort' betroffen sind, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 20. Juli 2017

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung, Artikel D.II.64, D.IV.17, D.IV.97, D.VI.1 und D.VI.17;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2013 zur Annahme des Kartenmaterials bezüglich der Gebiete, die von dem Plan "ständiger Wohnort" betroffen sind;

Aufgrund des Erlasses vom 20. Juli 2017 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2013 zur Annahme des Kartenmaterials bezüglich der Gebiete, die von dem Plan "ständiger Wohnort" betroffen sind;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des am 27. August 2015 von der Wallonischen Regierung genehmigten und aktualisierten Plans "Ständiger Wohnort";

In der Erwägung, dass das von dem Plan "ständiger Wohnort" betroffene Kartenmaterial jedes Jahr infolge der Entwicklung der Durchführung des Plans "Ständiger Wohnort" aktualisiert werden muss;

Aufgrund der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme;

In der Erwägung, dass die europäische Richtlinie 2001/42/EG keine Anwendung auf das vorliegende Kartenmaterial findet, das sich darauf beschränkt, die Liste der in dem Plan "ständiger Wohnort" aufgeführten Standorte graphisch darzustellen;

In der Erwägung, dass die Aktualisierung des Kartenmaterials auf dem Sektoren- und Katasterplan durch Eingliederung der am 3. Juni 2018 verabschiedeten Informationen aus der interministeriellen Direktion der sozialen Kohäsion ("Direction interdépartementale de Cohésion sociale") des Generalsekretariats des öffentlichen Dienstes der Wallonie einerseits, und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der über das Projekt der Kartenänderung befragten Gemeinden andererseits erfolgte;

In der Erwägung, dass die Gemeinden, die von den Änderungen betroffen sind, durch Vermittlung der interministeriellen Direktion der sozialen Kohäsion eine Ausfertigung der neuen Kartenentwürfe, die sie betreffen, erhalten haben, und ihre Stellungnahme haben mitteilen können;

In der Erwägung, dass ihre Stellungnahmen günstig sind;

In der Erwägung, dass die Stellungnahme der durch diese Standorte und Umkreise betroffenen beauftragten Beamten beantragt wurde;

In der Erwägung, dass diese keine Bemerkungen über die vorgeschlagene Liste und über die Hauptgründe der Gemeinden geäußert haben;

Auf Vorschlag des Ministers...

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