24. FEBRUAR 2019 - Gesetz zur Abänderung des Programmgesetzes vom 27. April 2007 hinsichtlich der Gewährung des Sozialtarifs für Gas und Elektrizität und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 29. März 2012 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Kosten der Anwendung der Sozialtarife durch die Elektrizitätsunternehmen und der Interventionsregeln im Hinblick auf ihre Übernahme - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 24. Februar 2019 zur Abänderung des Programmgesetzes vom 27. April 2007 hinsichtlich der Gewährung des Sozialtarifs für Gas und Elektrizität und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 29. März 2012 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Kosten der Anwendung der Sozialtarife durch die Elektrizitätsunternehmen und der Interventionsregeln im Hinblick auf ihre Übernahme.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

24. FEBRUAR 2019 - Gesetz zur Abänderung des Programmgesetzes vom 27. April 2007 hinsichtlich der Gewährung des Sozialtarifs für Gas und Elektrizität und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 29. März 2012 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Kosten der Anwendung der Sozialtarife durch die Elektrizitätsunternehmen und der Interventionsregeln im Hinblick auf ihre Übernahme

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - In das Programmgesetz vom 27. April 2007 wird ein neuer Artikel 4/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    Art. 4/1 - Als geschützte Haushaltskunden mit moderaten Einkünften oder in prekärer Lage gelten ebenfalls Endkunden, die nachweisen können, dass der FÖD Soziale Sicherheit, Generaldirektion Personen mit Behinderung, zu ihren Gunsten oder zu Gunsten einer anderen Person, die unter demselben Dach lebt, einen Beschluss getroffen hat zur Gewährung:

    1. einer Beihilfe für Personen mit Behinderung auf der Grundlage einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 Prozent aufgrund des Gesetzes vom 27. Juni 1969 über die Gewährung von Behindertenbeihilfen,

    2. einer Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens für Personen mit Behinderung aufgrund des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Beihilfen für Personen mit Behinderung,

    3. einer Eingliederungsbeihilfe für Personen mit Behinderung, die zu den Kategorien 2, 3 oder 4 gehören, aufgrund des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Beihilfen für Personen mit Behinderung,

    4. einer Beihilfe zur Unterstützung von Betagten aufgrund der Artikel 127 und folgenden des Programmgesetzes vom 22. Dezember 1989,

    5. einer Beihilfe für die Hilfe einer...

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