23. SEPTEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Gouvy

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates von Gouvy vom 20. Januar 2021 zur Verabschiedung des Entwurfs des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund der Stellungnahme des Pools "Raumordnung" vom 30. April 2021;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Gouvy nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag der Ministerin für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Das Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Gouvy wird am Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses und für einen Zeitraum von zehn Jahren genehmigt.

  1. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

  2. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die ländliche Entwicklung gehört, durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

  3. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80 % der für die Durchführung der Maßnahmen notwendigen Kosten der...

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