23. SEPTEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ausführung der Artikel L6511-1 bis L6511-3 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, Artikel L6511-2 § 3 und L6511-3 § 4, eingefügt durch das Dekret vom 15. Juli 2021 zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, um Versammlungen der Organe mit Fernteilnahme zu ermöglichen;

Aufgrund des Berichts vom 11. Dezember 2020, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 2014. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 4. Februar 2021 abgegebenen Stellungnahme der Vereinigung der Städte und Gemeinden der Wallonie ("Union des Villes et Communes de Wallonie");

Aufgrund der am 4. Februar 2021 abgegebenen Stellungnahme der Vereinigung der Wallonischen Provinzen ("Association des Provinces wallonnes");

Aufgrund des am 19. Juli 2021 beim Staatsrat in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat eingereichten Antrags auf Begutachtung innerhalb einer Frist von dreißig Tagen;

In der Erwägung, dass innerhalb dieser Frist kein Gutachten abgegeben wurde;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers für lokale Behörden;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - § 1. Die Einberufung zu einer Versammlung mit Fernteilnahme erfolgt gemäß den Bestimmungen, die im Rahmen einer Versammlung des Organs mit physischer Anwesenheit anwendbar sind.

Die in Absatz 1 genannte Einberufung

  1. erwähnt die Gründe, die die Abhaltung einer Versammlung mit Fernteilnahme rechtfertigen;

  2. erwähnt die Handelsbezeichnung des zwecks dieser Versammlung benutzten digitalen Tools;

  3. enthält eine kurze technische Erklärung, wie sich das Mitglied anmeldet und an der Versammlung teilnimmt.

§ 2. Im Falle von Versammlungen mit Fernteilnahme werden die Eröffnungs- und Schlusszeiten der Sitzung sowie die etwaigen Unterbrechungen aufgrund technischer Probleme im Sitzungsprotokoll festgehalten.

Das bei den Versammlungen mit Fernteilnahme verwendete digitale Tool gewährleistet eine sichere Identifizierung des Mitglieds des Organs während der ganzen Versammlung.

Die Geschäftsordnung des Organs kann andere Modalitäten für die Abhaltung von Versammlungen mit Fernteilnahme umfassen.

Bei Versammlungen mit...

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